Hase auf dem Brauttisch

Kann ich meine Hochzeit versichern?

Blog für Brautpaare

Inhaltsverzeichnis

Die Hochzeitsfeier ist ein emotionaler Tag, der vielen Menschen allein beim Gedanken daran Freudentränen entlockt. Andererseits ist die Hochzeitsfeier, rational betrachtet, ein kostenintensiver Tag, weswegen eine Hochzeitsversicherung finanziellen Rückhalt gewährt. 

Inhaltsverzeichnis:
  1. Gründe für eine Hochzeitsversicherung
  2. Wer ist versichert?
  3. Was ist versichert?
  4. Wann greift eine Hochzeitsversicherung?


Diesen Blogartikel schreiben wir frei von einer Wertung und möchten davon absehen zu behaupten, dass 5.000 €, 20.000 € oder 50.000 € ein kleines, mittleres oder hohes Hochzeitsbudget sind.

Wir möchten aber meinen, dass egal wie viel Hochzeitsbudget vom Brautpaar für die Hochzeit ‚locker‘ gemacht wird, es sich immer um ein großes Hochzeitsbudget handelt. Denn die Wertung darüber liegt ausschließlich im Auge des Betrachters und zudem im Ermessen des Hochzeitspaares.

Diesen Blogartikel gibt es auch als Podcast Folge.

Um eine Hochzeitsfeier auszurichten bedarf es grundlegend einigen Planungsschritten und zudem verschiedenen Dienstleistungen, die eine Hochzeit erst zu einer Hochzeit werden lassen.

Angefangen bei einer Hochzeitslocation, und sei es der eigene Garten, dem Hochzeitsessen sowie Getränken, Dekoration, und seien es ausschließlich Hochzeitsblumen, sowie einer Hochzeitsgarderobe für das Brautpaar. Beschränken wir uns ausschließlich auf diese Hochzeitsdienstleistungen, dann sprechen wir bereits jetzt von einigen 100 Euro; je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft von einigen 1.000 Euro.

Im normalen Alltag würden wir solche Geldsummen ohne zu überlegen, versichern. Warum dann bei einer Hochzeitsversicherung zurück schrecken?

  • Weil das Hochzeitsbudget nur auf einen Tag ausgelegt ist?
  • Weil die Hochzeitsdienstleister zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezahlt werden und man nicht alles auf einmal bezahlen muss?
  • Weil man das Hochzeitsbudget angespart hat und es nur darauf wartet, ausgegeben zu werden?

Gründe für eine Hochzeitsversicherung

Gründe, warum eine Hochzeitsfeier abgesagt werden könnte, sind im Vorfeld schwer zu formulieren, denn sie begründen sich oftmals auf den Lauf der Zeit. Auch wir können keinesfalls in die Zukunft blicken.

Wir können aber mit Gewissheit sagen, dass es Beweggründe gibt, warum man eine Hochzeitsfeier absagt wird. Zum Beispiel kann sich das Leben unerwartet schnell verändern. Krankheit und Tod stellen in diesem Zusammenhang einen Beweggrund dar, eine Hochzeitsfeier abzusagen. Für diesen und vielen weiteren Beweggründen greift eine Hochzeitsversicherung.

Wer ist versichert?

  • Braut
  • Bräutigam
  • Kind(er)
  • Adoptivkinder(er)
  • Pflegekind(er)
  • Stiefkind(er)
  • Eltern der Braut
  • Eltern des Bräutigams
  • Geschwister der Braut
  • Geschwister des Bräutigams
  • Trauzeugen der Braut
  • Trauzeugen des Bräutigams

Was ist versichert?

  1. Polterabend
  2. Standesamtliche Trauung
  3. Hochzeitsparty

Eine Hochzeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen einer Hochzeit. Demnach ist die gesamte Hochzeitsfeier versichert, wenn einer der genannten Feste abgesagt werden muss.

Die Leistungen beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Hochzeitsfeier. Außerdem sind im Versicherungsfall alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Hochzeitsfeier versichert.

Wann greift eine Hochzeitsversicherung?

  • Unfällen der oben genannten versicherten Personen
  • schweren Erkrankungen der oben genannten versicherten Personen
  • Tod der oben genannten versicherten Personen
  • Insolvenz des einzelnen Hochzeitsdienstleisters
  • Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides
  • Nichtlieferung oder Zerstörung des Hochzeitsanzuges
  • Nichtlieferung oder Zerstörung der Trauringe
  • Schadenersatzansprüchen
  • Ausfall der Hochzeitslocation

Die Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung greift dann, wenn eine Hochzeitsfeier aufgrund von Unfall, schweren Erkrankungen oder Tod der oben genannten versicherten Personen abgesagt werden muss.

Ebenso greift sie bei Insolvenz des einzelnen Hochzeitsdienstleisters, Ausfall der Hochzeitslocation aufgrund von Brand oder Doppelbuchung, Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides, des Hochzeitsanzuges oder der Trauringe, sowie bei Schadenersatzansprüchen, beispielsweise bei Beschädigung einer Eingangstür des gemieteten Raumes in der Hochzeitslocation.

Wir finden eine Hochzeitsversicherung abzuschließen ist definitiv eine Überlegung wert! Eine weiterführende Überlegung ist in unseren Augen ein Ehevertrag. Zu diesem Thema findest du mehr in unserem passenden Blogartikel: Ehevertrag und Erbvertrag - jetzt lesen!

Das Foto ist von der Urbanerie, einem Fotografen Team aus unserem Netzwerk.

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Schön, dass Du da bist!

Auf diesem Blog sammeln wir Hochzeitsinspirationen, um dich während deiner Hochzeitsplanung zu unterstützen! Schau’ dich um und lass dich von deiner Hochzeits-Plauderei inspirieren!

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