Die Eheschließung ist ein emotional bewegender Moment, der die bisherige Beziehung auf eine neue Ebene hebt. Die Eheschließung, das kleine Wörtchen JA, hat eine tiefe Wirkung und begründet die Zusammengehörigkeit des Ehepaares.
Die Ehe soll die Leichtigkeit des Lebens unterstützen, gar keine Frage, jedoch sollte man sich auch vor schwierigen Zeiten schützen. Wenn es innerhalb der Ehe zu Streit oder gar zum Scheidungsfall kommen sollte, dann hilft ein Ehevertrag vor gerichtlichen Auseinandersetzungen, die zu Argwohn und einem Rosenkrieg führen können. Um dem entgegen zu wirken sind wir der Meinung, sollte man Vorsorge treffen und einen Ehevertrag schließen.
Dieser Blogartikel basiert keinesfalls auf eigenen Recherchearbeiten, wie etwa aus dem Internet oder dem Gesetzbuch. Wir haben mit Johannes Eichelsdörfer gesprochen, Notar mit Amtssitz in Kemnath in der Oberpfalz. Er, wie auch alle anderen Notare, haben das nötige Fachwissen uns rechtliche Aufklärungen zum Ehe- und Erbvertrag zu geben. Ein Erbvertrag kann wiederum mit einem Ehevertrag in Verbindung stehen, weswegen wir auch diesen nachfolgend aufgreifen.
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den beiden Ehegatten. Beide Eheleute treffen eine Vereinbarung für den Fall der Scheidung oder Auflösung ihrer Ehe. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und wird von dem jeweiligen Notar für beide Ehegatten fair und transparent geschrieben.
Ein Ehevertrag ist unweigerlich mit Kosten verbunden, die man in einer gutgeführten, friedlichen Ehe scheut auszugeben, das ist nachvollziehbar. Allerdings können wir mit Gewissheit sagen, dass die Notarkosten für einen Ehevertrag oft deutlich geringer ausfallen als die Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer streitigen Scheidung ohne Ehevertrag, wenn das Gericht viele Streitfragen zu klären hat und beide Ehegatten durch Anwälte vertreten sind.
Im Falle einer Scheidung sind bei Uneinigikeit zwei Anwälte zu bezahlen sowie die Gerichtskosten. Ein Gerichtsverfahren kann im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag ein zeitaufwendiges, kostenintensives Verfahren sein. Hingegen kann die Kostenfrage bei einer Scheidung mit Ehevertrag geregelt werden. Im Scheidungsfall würden nur die Mindestkosten eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens anfallen, wenn alle Fragen im Ehevertrag einvernehmlich geregelt sind und das Gericht daher nur die Scheidung der Ehe auszusprechen hat.
Wie sich die Kosten eines Ehevertrages zusammensetzen, das erfährst du in der Podcast Folge:
Hör-Empfehlung: Ehevertrag und Erbvertrag
Im Ehevertrag herrscht Vertragsfreiheit, weswegen jeder Ehevertrag unterschiedliche Regelungsinhalte hat. Die Ehegatten treffen eine Vereinbarung, die individuell für ihre Ehe konzipiert ist. Es gibt mehrere Regelungsbereiche, die bei Schließung eines Ehevertrag durch den Notar betrachtet werden. Wir haben in diesem Artikel drei allgemein mögliche Regelungsinhalte aufgeführt.
Im Ehevertrag wird beispielsweise das eheliche Güterrecht geklärt. Es stellen sich die Fragen: Wem gehört was? Was muss der eine vielleicht dem anderen im Scheidungsfall übertragen oder ausbezahlen? Hierbei geht es um Fragen rund um den gemeinsamen Besitz, der vor und während der Ehe angeschafft wurde. Dies kann in einem Ehevertrag individuell vereinbart und auch die entsprechenden Güter benannt werden.
Im Falle einer Scheidung ohne einen entsprechenden Ehevertrag, der Regelungen zum Güterrecht enthält, erläutern wir euch die Gesetzgebung in der Podcast Folge.
Ein weiteres Thema ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Hierbei geht es um die Frage, wie die Rentenanwartschaften im Falle einer Scheidung ausgeglichen werden. Denn das Ziel der Gesetzgebung ist, dass nicht einer der beiden im Alter ohne Rentenversicherung und Absicherung des Alters dasteht.
Ein weiteres klassisches Thema sind im Ehevertrag Fragen des Unterhalts. Es stellt sich die Frage, ob jeder Ehegatte nach der Scheidung wieder sofort für sich selbst sorgen und somit voll arbeiten gehen muss. Oder wird noch Unterhalt bezahlt? Wenn ja, wie lange? In welcher Höhe wird Unterhalt bezahlt? Wie verhält es sich mit dem Unterhalt für gemeinsame Kinder?
Das sind drei Regelungsinhalte, die in einem Ehevertrag aufgenommen werden können. Aber gibt es auch Thematiken, Regelungsinhalte, die in einem Ehevertrag aufgenommen werden müssen? Gibt es einen Standard Ehevertrag? Das besprechen wir in der zugehörigen Podcast Folge mit Notar Johannes Eichelsdörfer.
Da jeder Ehevertrag individuell ist, sind auch die Beweggründe für einen Ehevertrag individuell.
Ein häufig genannter Beweggrund, den Ehepaare bei Notaren angeben ist, dass die Ehegatten komplett und umfassend für den Scheidungsfall vorsorgen möchten. Nachdem der Bund der Ehe geschlossen wurde, wünscht sich niemand diese direkt wieder zu trennen. Durch die rosarote Brille geht ein Ehevertrag, eine Vorsorge für den Scheidungsfall, leichter von der Hand als im Streit, wenn die Trennung kurz bevorsteht. Somit kann das Ehepaar einem klassischen Rosenkrieg, einer gerichtlichen Auseinandersetzung, entgegenwirken, da bereits geregelt wurde, wie man vermögensmäßig auseinander gehen möchte, sollte die Aufhebung der Ehe erwünscht werden.
Scheidung ohne Ehevertrag: Was geschieht dann?
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag greifen die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des entsprechenden Prozessrechts. Wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag ohne Ehevertrag stellt, muss vor Gericht entschieden werden, wie beispielsweise Güter getrennt werden oder wie, in welcher Höhe und vom wem Auszahlungen zu leisten sind. Beide Ehepartner können Anträge auf verschiedene Thematiken, wie beispielsweise eine Geldzahlung als Zugewinnausgleich, Ansprüche auf laufende Zahlungen als Unterhalt oder die Zuweisung der ehelichen Wohnung, bei ihrem Anwalt einreichen. Der Richter entscheidet im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag über alle gestellten Anträge.
Das Gericht entscheidet jedoch bei einer Scheidung ohne Ehevertrag automatisch über den Versorgungsausgleich, den Ausgleich von Rentenpunkten, beider Ehepartner. Denn, wie bereits erwähnt, ist das Ziel der Gesetzgebung, dass nicht einer der beiden im Alter ohne Rentenversicherung und Absicherung des Alters dasteht.
Wie sich in diesem Falle die Kosten der Scheidung zusammensetzen und warum die Scheidung ohne Ehevertrag deutlich kostenintensiver ausfallen kann, das erklären wir in der zugehörigen Podcast Episode!
Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung: Was geschieht dann?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Ehevertrag. Sie ist ein Unterfall eines allgemeinen Ehevertrages. Einen vorsorgenden Ehevertrag schließt man bei Beginn der Ehe ab oder während der laufenden Ehe. Man sorgt somit vorsorglich für den Fall der Scheidung vor, ohne zu wissen, ob die Ehe jemals geschieden wird.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Gegenzug bedeutet: Wir haben uns entschlossen, uns scheiden zu lassen. Wir wissen, unsere Ehe wird enden und jetzt treffen wir gemeinsam eine einvernehmliche Vereinbarung darüber wie wir auseinander gehen werden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung beinhaltet beispielsweise Antworten auf die Fragen: Wie soll das Vermögen geteilt werden? Wer übernimmt Schulden, die wir gemeinsam gemacht haben? Wer bekommt welche Anwartschaften aus Versicherungen? Wer bekommt welchen Unterhalt? Wer übernimmt die Ehewohnung?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung soll somit, wie auch die Schließung eines Ehevertrages, einer gerichtlichen Auseinandersetzung entgegenwirken.
Ein weiterer Beweggrund kann sein, dass Vermögen abgesichert werden soll. Wir sprechen hierbei über Vermögen, das zum Beispiel in der Familie der Ehefrau oder dem Ehemann seit Generationen weitergegeben wurde. Dieses Vermögen soll von Ansprüchen im Falle einer Scheidung ausgeschlossen und dementsprechend im Ehevertrag berücksichtigt werden.
Ebenso kann ein Beweggrund die gegenseitige Absicherung im Alter sein. Wenn einer der beiden Eheleute Unternehmer:in ist, können ungeplante Ausgaben, wie hohe Unterhaltsauszahlungen oder Zahlungen von Zugewinnausgleichsansprüchen, fatale Folgen für den Betrieb haben. Mit einem Ehevertrag ist es möglich faire und gleiche Bedingungen für beide Ehegatten zu schaffen, und durch inhaltliche Transparenz einem Rosenkrieg, im Falle einer Scheidung, entgegenwirken.
Wenn sich die Lebensumstände der Ehegatten, die bei Unterzeichnung des Ehevertrages berücksichtigt wurden, bei der Scheidung drastisch verändert haben, was dann? Ist der Ehevertrag dann im Scheidungsfall nichtig? Notar Johannes Eichelsdörfer klärt uns in der Podcast Folge auf!
Der Ehevertrag kann in Verbindung mit dem Erbvertrag stehen, muss es aber nicht. Es macht Sinn beide Verträge gleichzeitig notariell zu beantragen und beurkunden zu lassen, wenn das Vermögen und die Unterhaltsfrage im Falle einer Scheidung und im Falle des Todes geklärt werden soll.
Der Ehevertrag regelt das Vermögen und den Unterhalt im Falle einer Scheidung. Der Erbvertrag hingegen regelt das Vermögen und den Unterhalt im Falle des Todes. Der Erbvertrag beinhaltet die Kombination von dem Testament des Ehemannes und der Ehefrau. Beide Testamente werden in einen Erbvertrag gegossen. Das heißt, im Erbvertrag wird zusätzlich geklärt, notariell beurkundet, welche Erben im Todesfall von einem oder beider Ehegatten eingesetzt werden. Ist es der lebende Ehepartner allein? Wann werden Kinder oder Kindeskinder einbezogen?
Ein Ehevertrag ist somit die Vorsorge für den Scheidungsfall, der Erbvertrag ist die Vorsorge für den Todesfall.
In der zugehörigen Podcast Folge klären wir mit Notar Johannes Eicheldörfer zudem folgende Fragen:
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